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Künstliche Besamung

Künstliche Besamung - § 15 TierZG (Qualifikation)

Samen darf zur Besamung nur verwendet werden durch…

  • Tierärzte
  • Fachagrarwirte für Besamungswesen
  • Besamungsbeauftragte
  • Eigenbestandsbesamer

Die Unterweisung während der überbetrieblichen Ausbildung befähigt nicht zur Eigenbestandsbesamung! Für die Durchführung der künstlichen Besamung im eigenen Bestand oder im Bestand des Arbeitgebers ist eine erfolgreiche Teilnahme an einem EBB-Kurs zwingend erforderlich!

Aktuell in Niedersachsen angebotene EBB-Kurse:

www.tierzucht-niedersachsen.de